Kreisrat der Seelsorgeeinheit
Der Kreisrat setzt sich aus den Präsidenten und Pflegern der Kirchenverwaltungen so wie dem Standespfarrer und dem Teamkoordinator zusammen.
Was tun wir?
So wie es in den Pfarreien unserer Seelsorgeeinheit Kirchenverwaltungen gibt, die zum Beispiel über Budgets und Baumassnahmen entscheiden, gibt es auch Entscheidungen in der Verwaltung, die für die ganze Seelsorgeeinheit auf Verwaltungsebene getroffen werden müssen. Dazu trifft sich der Kreisrat zu zwei ordentlichen Sitzungen im Jahr.